Gemeindestraßen sind oft durch Hecken und Bäume angrenzender Privatgrundstücke begrenzt. Immer wieder ragen Bäume und Sträucher in die Straße hinein und verursachen Schäden an vorbeifahrenden Fahrzeugen.
Für LKWs, speziell für die Müllabfuhr, ist ein Befahren solcher Straßen nur noch erschwert möglich. Außerdem kommt es im Begegnungsverkehr immer wieder zu Fahrzeugbeschädigungen.
Damit die Abholung der Restabfall-, Bio- und Papiertonnen reibungslos möglich ist, ersuchen wir dringend, die überhängenden Sträucher und Bäume bis auf die Grundgrenze zurückzuschneiden!
Die Gemeinde Weilbach weist ausdrücklich darauf hin, dass der Liegenschaftsbesitzer verpflichtet ist, den auf öffentliches Gut ragenden BAUM– und STRAUCHÜBERHANG entlang der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Es wird daher ersucht, entsprechende Grundstücke zu kontrollieren und ggf. den Überhang auf öffentliches Gut zu entfernen.
