Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Suche: Kurztaste 4
Gemeinde
Weilbach
Bürgerservice
Amtssignatur
Amtstafel
Gesundheit & Soziales
Notrufnummern
Essen auf Rädern
Gebühren
Kalendertermine
Lebenslagen
Müllabfuhrtermine
Müllinfoservice
ASZ Termine
Notdienste
Verordnungen
Zuständigkeiten
Stellenausschreibungen
Öffentliche Stellenausschreibung
Gemeindeamt
Abteilungen
Gemeindeeinrichtungen
Amtsleiter
Anfrage und E-Mail
Kontakt und Bürgerservicezeiten
Mitarbeiter
Wissenswertes
LEADER
Zahlen & Fakten
statistische Daten
Politik
Sitzungsprotokolle
Bürgermeister
Vizebürgermeister
Gremien
Wahlergebnisse
Unser Weilbach
Gastronomie
Gemeindezeitung
Interessante Links
Kirche & Religion
News
News Plattform
Schule & Bildung
Sehenswürdigkeiten
Unterkünfte
Veranstaltungen
Veranstaltungssicherheitsgesetz + Mehrweggebot
Vereine
Wirtschaft
Meine Wirtschaftsbetriebe
Inserate
Meine Inserate
Gemeindeamt
Abteilungen
Gemeindeeinrichtungen
Amtsleiter
Anfrage und E-Mail
Kontakt und Bürgerservicezeiten
Mitarbeiter
Wissenswertes
Zentrum
>
Gemeindeamt
>
Amtsleiter
Grundsteuer - Befreiung
Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)
Zuständig
AL Peter Schneglberger
(Amtsleiter)