Gemeinde Weilbach
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Mit 1. Jänner 2008 ist das neue OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz und die OÖ. Veranstaltungssicherheitsverordnung in Kraft getreten.
Aufgrund dieses OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes ist jede Veranstaltung bei der hierfür zuständigen Behörde (Gemeindeamt bzw. Bezirkshauptmannschaft) anzuzeigen. Für die Anzeige einer Veranstaltung ist die hierfür aufgelegte Veranstaltungsgenehmigung zu verwenden.
Seit 1. August 2012 finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich Wissenswertes über das OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz, wie Informationen für Veranstalter und Zirkusbetreiber und über Mindesterfordernisse für Veranstaltungen. Überdies finden Sie dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ's) zum OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz und können direkt mit dem Land OÖ in Verbindung treten.